ÖPNV-Vereinbarung
Gemäß der Schülerfahrkostenverordnung NRW haben Schüler/innen des GTA-Bildungsganges (Vollzeit) Anspruch auf eine Fahrkostenübername (Ausstellung eines Schoko-Tickets).
Mit der Aufnahme in den Bildungsgang werden Ihnen die hierfür notwendigen Antragsformulare sowie Informationsbroschüren zugesand.