Mehr BaföG für Techniker!
Wir informieren unsere eingeschriebenen Studierenden in einer Veranstaltung im April 2020 (Einladung geht per Post zu).
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
Beispiel für Ledige: Statt 768,- € Unterhalt zum Leben gibt es ab 1.8.2020 885,- € pro Monat.